Der Bundestag hat am 7.11.2019 das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften („Jahressteuergesetz 2019“) i.d.F. der „Beschlussempfehlung“ (BT-Drucks. 19/14873) und des „Berichts“ seines Finanzausschusses (BT-Drucks. 19/14909) beschlossen. Die Verabschiedung dieses Gesetzes durch den Bundesrat ist am 29.11.2019 geplant.
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Im Zuge des Inkrafttretens des neuen Geldwäschegesetzes vom 26.6.2017 wurde erstmals das elektronische Transparenzregister in Deutschland eingeführt. Im Transparenzregister werden die wirtschaftlich Berechtigten von im Gesetz näher bezeichneten Gesellschaften und Vereinigungen erfasst. Dies soll helfen, den Missbrauch von Vereinigungen und von Rechtsgestaltungen zum Zweck der Geldwäsche sowie der Terrorismusfinanzierung zu verhindern.
Die nachfolgenden Abschnitte beleuchten den Hintergrund von zwei weiteren gesetzlichen Änderungen, die Gegenstand des JStG sind. Vor allem bei der ersten Änderung wird das Pingpong zwischen altem Gesetz, ablehnender Rechtsprechung und neuem Gesetz erkennbar und trägt zum Verständnis der Neuregelungen bei.
Die Datenschutzbeauftragten der Länder haben seit Ende Mai vergangenen Jahres in mehr als 100 Fällen Bußgelder wegen Verstößen gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verhängt. Deutschlands Behörden agieren bis jetzt im internationalen Vergleich moderat. Nach Presse-Recherchen sollen die Bußgelder eine Durchschnittshöhe von knapp 6.000 € gehabt haben. Nun wurde ein neues Bußgeldkonzept veröffentlicht, nach dem weit höhere Bußgelder drohen.
Kehrt eine Kapitalgesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im Drittland Vermögen an ihre Gesellschafter aus, so können die Leistungen als Einlagenrückgewähr zu qualifizieren sein, auch wenn für die Gesellschaft ein steuerliches Einlagekonto i.S. des § 27 KStG nicht geführt wird.
Verträge über technische Betriebsführungen im Rahmen der Strom- und Energiesteuerentlastung
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